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Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.
Buchung
Hier können Sie unsere Berater tageweise zu den jeweils angezeigten Honoraren buchen und gewinnen so die Kontrolle über Ihre Ausgaben.
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