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Lohnsteuern

Veröffentlicht am 06.10.2011

Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.

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Hier können Sie unsere Berater tageweise zu den jeweils angezeigten Honoraren buchen und gewinnen so die Kontrolle über Ihre Ausgaben.

    

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